Auch dieses Jahr organisiert unser Seniorenbeauftragte Eddy Alber wieder das traditionelle Martini-Gans-Essen am 11.11. 20202 um 17 Uhr im Löwen in Braunsbach. Bitte meldet euch verbindlich und möglichst bald bei Eddy Alber an.
 

Am Sonntag 20.09.2020 besteht die Möglichkeit der Sportabzeichenabnahme. Von unserer Seite das letzte Mal in diesem Jahr, soweit es das Wetter zulässt.

Radfahren um 8.00 Uhr Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall

Leichtathletik um 10.00 Uhr im Hagenbachstadion Schwäbisch Hall

Walking/Nordicwalking um 14.00 Uhr Wanderparkplatz Wielandsweiler (Rottal)

Weitere Infos und Anmeldung bei Helga und Gerhard Vogt

Es gab lange keine Vorstandssitzung - nun Mitte August war es endlich wieder so weit. In einem Rinnener Garten treffen sich die 5 Vorstände und Schriftführerin Brigitte Wachter. Man tauscht sich aus wie die verschiedenen Gruppen ihr Training in Coronazeiten gestalten oder teilweise auch ausfallen lassen.

Hauptpunkt ist jedoch die Jahreshauptversammlung - hier hat das Vorstandsteam einstimmig beschlossen im Jahr 2020 keine Jahreshauptversammlung durchzuführen. Alle relevanten Infos versenden wir dennoch per Mail und veröffentlichen sie auf der Homepage. Die nächste Jahreshauptversammlung wird dann eine Jubiläumsveranstaltung - 50 Jahre TTC Gnadental im Jahr 2021.

Vorstand 20200811

Bei der Vorstandssitzung haben wir uns nach eingehender Abwägung entschieden keine JHV durchzuführen.
 
Die formalen Tagesordnungspunkte müssen in 2021 nachgeholt werden.
Wir werden deshalb die Entlastung des Vorstands erst bei der nächsten JHV am 23. April 2021 durchführen. Die Kassen sind für das Jahr 2019 bereits geprüft.
Alle Vorstands- und Ausschussmitglieder, die dieses Jahr zur Wahl anstehen, werden Ihr Amt gemäß Vorstandsbeschluss “kommissarisch” bis zur nächsten JHV antreten können. Die JHV in 2021 wird die Wahl dann rückwirkend beschließen müssen.
Bis Ende August werden wir die üblichen Vorstands- und Abteilungsbericht, den Kassenprüfungsbericht und die aktuelle Besetzung des Vereinsausschusses mittels einer Powerpoint-Präsentation auf die TTC-Homepage stellen.
 
Schöne Grüße im Namen der Vorstandschaft
Klaus Schmelzle
Ab  Montag 6. Juli gelten die erweiterten Corona-Lockerungen für den TTC. Diese gelten nun auf unbestimmte Zeit. Auch wenn wir von einem neuen Lock-Down verschont bleiben, müssen wir mit diesen Einschränkungen im Sport noch lange Zeit damit leben.

Wir bitten Euch alle um vorbildhaftes Verhalten bei der Einhaltung der unten genannten Corona-Regelungen. Bitte überzeugt alle Trainingsteilnehmer über die Wichtigkeit der Einhaltung und dass die augenblickliche Regelung eine “Bewährungssituation” ist. Der Hygienebeauftragte hat die Vollmacht des TTC-Vorstands “uneinsichtige Teilnehmer” sofort nach Hause zu schicken.
  
Die Lockerung ergab, dass die Gruppengröße nun max. 20 TN sein darf und es darf auch wieder mit Einschränkungen geduscht werden. Wir empfehlen aber weiterhin bei gutem Wetter die Gymnastikangebote im Freien abzuhalten.
Wir müssen jedoch viele Abstands- und Hygiene-Regeln  auf Dauer immer peinlichst genau beachten. Die Nutzung der Michelfelder Sportstätten obliegt final der Michelfelder Gemeindeverwaltung als sog. Ortspolizeibehörde, die die Hallen jederzeit schließen können.
 
Noch eine Info zur Hallennutzung während der Sommerferien:
Da die Gemeinde die Hallen nur bei Gewährleistung der peniblen täglichen Reinigung öffnen dürfen, sind die Hallen vom 30. Juli bis 5. September ausnahmslos geschlossen. Das heißt, wir können die Hallen dieses Jahr erstmals wieder am Montag, 6. September benutzen.
 
Freuen wir uns, dass wir wieder unseren Sport machen dürfen.
 
Bleibt gesund, die Vorstandschaft
 

Am Sonntag den 28.06.2020 bieten wir die Abnahme des Sportabzeichens an.

Radfahren um 8.00 Uhr bei der JVA Schwäbisch Hall. Um 14.00 Uhr Nordic-/Walking Wanderparkplatz bei Wielandsweiler im Rottal. Um 10.00 Uhr Leichtathletik im Hagenbach-Stadion.

Geprüft werden: Langstrecke, Kurzstrecke, Weitsprung. Weitere Disziplinen sind nur nach vorheriger Absprache ggf. möglich. Trainingsmöglichkeiten können nicht angeboten werden.

Das pünktliche Erscheinen ist eine Voraussetzung für die Abnahme. Die Abstandsregeln und Anordnungen des Landes Baden-Württemberg sind zu beachten.